Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Information zur Weitergabe von Abrechnungsdaten
Um den ständig wachsenden Verwaltungsaufwand zu minimieren und mehr Zeit für Sie zur Verfügung zu haben, wird die Abrechnung an einen verlässlichen und kompetenten Abrechnungspartner, nämlich die AZH – Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH (AZH) übertragen. Daher erhalten Sie für die erbrachten Hebammenleistungen eine Rechnung der AZH.
Hiermit bestätigen Sie für sich und ggf. für das/die in die Betreuung einbezogene(n) Neugeborene(n) die ausdrückliche Einwilligung zur Weiterleitung von personen- und behandlungsbezogenen Daten an die AZH. Die AZH verarbeitet und speichert die ihr übermittelten personen- und behandlungsbezogenen Daten zum Zweck der Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber dem Kostenträger nach geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach den jeweils geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Verständnis
Maria Winkler
Hebamme
Einwilligungserklärung zur Übermittlung von personen- und behandlungsbezogenen Daten durch die Hebamme an die
AZH – Abrechnungszentrale für Hebammen GmbH
Klientin
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Vorname, Nachname (Geb.Datum)
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Straße, Hausnummer
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PLZ,Ort
Hiermit willige ich ausdrücklich ein, dass:
Insofern entbinde ich die Hebamme / Hebammeneinrichtung auch von ihrer Schweigepflicht.
Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft gegenüber dem o. g. Leistungserbringer widerrufen werden. Ein Exemplar der Einwilligung wurde mir ausgehändigt.
Ort, Datum Unterschrift Klientin
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtersicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlich veranlassten Leistungen.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versichreung oder Beihilfestelle ( § 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte tarife schließen hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschieden Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00€ berechnet.
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, privat versicherte erhalten eine Rechnung lt. Hebammengebührenverordnung Baden Württemberg.
Veräumte Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden (die Höhe des Betrages ist aus der aktuellen Hebammenvergütungsvereinbarung zu entnehmen.
Der Partnerbeitrag in Höhe von 60,00€ für die Geburtsvorbereitungskurse , wird von der Krankenkasse nicht übernommen und muss somit selbst getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten werdenden Vätern gegen Vorlage einer Quittung, den Beitrag zurück (Quittungen erhaltet ihr auf Wunsch im Kurs). Die Partnergebühr ist spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn an die jeweilige Kursleiterin zu überweisen , Zahlungsmodus und Zahlungsdaten werden in der Anmeldebestätigung angegeben.
Nach Buchung kann der Kurs bis zu 4 Wochen vor Beginn des Kurses schriftlich oder per Email ohne anfallende Kosten storniert werden. Danach wird die volle Kursgebühr fällig. Sollte es möglich sein, Ersatz zu finden, z.B. durch eine Warteliste, erhebt die jeweilige Kursleiterin als freiberuflich arbeitende Hebamme keine Gebühren. Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Privatversicherte Frauen erhalten zum Ende des Kurses eine Rechnung nach der Privatgebührenordnung für Hebammen. Bitte erkundigen Sie sich vor Kursbeginn, ob Ihre Krankenversicherung diese Hebammenleistung abdeckt. Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.
Versäumte Kursstunden sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Entbindung dar oder eine schwerwiegende Erkrankung, attestiert durch einen Arzt.
Kurse können grundsätzlich nur stattfinden, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
Die Hebammenpraxis im Quadrat behält sich vor, Kurse aus wichtigen Gründen mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen. Die Kursleitung kann aus dringenden Gründen Kursstunden verschieben. Die Mitteilung hierüber erfolgt frühzeitig.